Die Kirmes

Das erste sichere Datum eines Kirchweihfestes der Abtei Marienstatt stammt aus dem Jahre 1324.  Der Jahrestag der Weihe des Klosters wurde aufb den ersten Sonntag nach dem 1.Mai gelegt. Alle gläubigen Christen, die dann andächtig zu dem Kloster kommen, erlangen Ablässe von drei Jahren der ihnen auferlegten Bußen.

An den jährlichen Kirmestagen herrschte reger Betrieb im Kloster, es muss ein regelrechter Marktbetrieb stattgefunden haben.

 

Zeitweise artete aber das Kirmesfeiern derart aus, dass die Landesherrn sich genötigt sahen, dagegen einzuschreiten. Es war das an Derbheit nicht zu überbietende Größte Fest des Jahres.

Feierte man früher Kirmes ausschließlich am Ort der Pfarrkirche, so verlagerte sich das Geschehen mit der Zeit langsam auf die einzelnen Ortschaften. Dass es hier auch zu Auswüchsen kam, ist menschlich verständlich. So wurden 1727 die Kirmessen in Langenbaum und Steinebach verboten. 1729 erfolgte dann ein generelles Verbot in der ganzen Grafschaft. Aber trotz aller Verbote, die Kirmessen lebten wieder auf und werden zu Recht jedes Jahr aufs neue gefeiert.

Mitteilungen über Kirmesfeiern in Müschenbach finden sich erst gegen Ende des 19 Jahrhunderts, als auch auf dem Bahnhof Hattert sich Gastwirtschaften ansiedelten.

In den folgenden Jahren finden sich dann immer wieder Nachrichten über Kirmes-Tanzveranstaltungen bei "Roßbachs" und "Bellingersch". Sie wurde und wird bis heute aber immer am 1. Sonntag im Mai gefeiert.